Seit 1. Juli 2011 können Sie sich bei uns im BFD, dem Bundesfreiwilligendienst, engagieren. Ob jung oder alt: Der BFD ist in jedem Alter möglich. Den Zeitpunkt Ihres Dienstbeginns bestimmen Sie selbst. Melden Sie sich gerne bei Interesse bei Frau Beate Kammigan unter der Rufnummer 040/ 69 70 62 33 oder per E-Mail an kammigan(at)koester-stiftung.de.
In unserer Seniorenwohnanlage wird jede helfende Hand gebraucht: Viele Bewohner haben nur eine kleine Rente und können sich zahlreiche Dinge, die das Leben angenehmer machen, nicht leisten. Deshalb versuchen wir, möglichst viele Angebote kostenfrei zu gestalten oder nur geringe Gebühren zu erheben.
In welchen Bereichen wird die Köster-Stiftung die Freiwilligen einsetzen?
Von der Hausmeisterei bis zum Köster-Café: Wir besprechen gern mit Ihnen das gewünschte Einsatzgebiet. Sie können Fahrdienste übernehmen, an unserem Empfang eingesetzt werden oder direkt einzelnen Bewohnern im Alltag helfen. Auch im Veranstaltungsbereich sind Sie herzlich willkommen. Gern beraten wir mit Ihnen den passenden Einsatzbereich.
Sie sind jünger als 27 Jahre?
Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre absolvieren den BFD in Vollzeit, in der Regel über zwölf Monate. Während dieser Zeit erhalten Sie Geldleistungen und Bildungsseminare für Ihr freiwilliges Engagement. Der BFD kann auch auf 24 Monate ausgedehnt werden.
Sie sind älter als 27 Jahre?
Frauen und Männer ab 27 Jahren - auch über die gesetzliche Rentenaltersgrenze hinaus - können sich ebenfalls im Rahmen des BFD engagieren. Hier ist auch eine Teilzeitbeschäftigung möglich.
Welchen Gewinn haben Sie?
Neben neuen Erfahrungen, viel Spaß und interessanten Einblicken in ein spannendes Berufsfeld profitieren Sie mit Ihrem Engagement auch von Bildungsseminaren und Geldleistungen wie
"Taschengeld" in Höhe von 190,- bis max. 382,- Euro
Mietzuschuss bei eigenständiger Haushaltsführung 200,- Euro
Verpflegungszuschuss 241,- Euro
Fahrgeld 53,- Euro
Kleidergeld 6,67 Euro
Diese Leistungen stehen Ihnen bei einer Vollzeitstelle monatlich zur Verfügung. Der Kindergeldanspruch bleibt bestehen. Des Weiteren übernehmen wir die Kosten für Ihre Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Somit sind Sie während des kompletten Bundesfreiwilligendienstes sozialversichert. Während eines 12-monatigen Bundesfreiwilligendienstes stehen Ihnen 26 Urlaubstage zu.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf www.bundesfreiwilligendienst.de.